Montag, 29. Juni 2015

Rahmenplan kostet die Bürger 85 Millionen Euro


Pressemitteilung der Bamberger Linken Liste (BaLi) vom 29.6.2015
Am morgigen Dienstag entscheidet der Konversionssenat über den Rahmenplan für das ehemalige US-Gelände. Von der Verwaltung wird ein Plan vorgelegt, in dem etwa 30 Wohngebäude des jetzigen Bestands mit einer Wohnfläche von etwa 45.000 qm nicht mehr eingetragen sind.
Stadtrat Heinrich Schwimmbeck von der Bamberger Linken Liste (BaLi) will mit einem entsprechenden Antrag an den Senat erreichen, dass dieser Wohnbestand auch für die Zukunft eingeplant wird.
Es handle sich um "gigantische Werte", die dem Abriss oder Verfall preisgegeben würden. Rechne man mit einer Veräußerung des Wohnraums zu 1.600 € pro qm (in Bad Kissingen sei dies für etwa 1.100 € pro qm erfolgt), so ergebe sich ein Wert von 72 Millionen. Wolle man eine entsprechende Wohnfläche als Neubau verfügbar machen, lägen die Kosten dafür bei 157,5 Millionen (3.500 € pro qm). "Wer soll die Differenz von 85,5 Millionen zahlen - der Bürger?", fragt der BaLi-Stadtrat.
Senatsmitglied Schwimmbeck erinnert an die 6000 Bürger-Unterschriften für den Erhalt des Wohnbestands. Und an den "gar nicht so alten" Beschluss des Gremiums, "vorhandenen Wohnraum in möglichst großer Zahl zu sichern, soweit er intakt und nutzbar ist". Der vorgelegte Rahmenplan erwecke den Eindruck, dass dieser Beschluss "nach einer Halbwertszeit von 4 Monaten schon verfallen" sei. Es werde Nachbesserungen in großem Umfang geben müssen.

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Der Antrag des BaLi-Stadtrats, der auch den Erhalt der Gebäude der Elementary School fordert, kann im Wortlaut kann hier eingesehen werden.
Planskizzem über nicht mehr berücksichtigte Gebäude finden sich hier (Flynn Area) und hier (entlang Zollner Str.).

Montag, 22. Juni 2015

Hartz-IV-Bezieher müssen den Stadthaushalt sanieren?

oder: KdU-Grenzen bleiben unverändert - Bericht aus dem Familiensenat vom 18.6.2015

Zusammenfassung: Offensichtlich werden beim Bezug von Hartz IV und Grundsicherung die anfallenden Wohnungskosten häufig nicht vollständig übernommen - anscheinend sind die zulässigen Obergrenzen für die Kosten der Unterkunft (KdU) zu tief angesetzt. Der Familienbeirat schlägt der Verwaltung und dem Familiensenat Veränderungen an den KdU-Grenzen vor, welche die Leistungsempfänger in dieser Hinsicht besser stellen. BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck schließt sich dem an. Die Anträge werden von der Verwatung und der Senatsmehrheit aber zurückgewiesen. Dies spart dem Stadthaushalt angenommene 500 bis 750 Tausend Euro jährlich. Bezahlen müssen es ausgerechnet diejenigen 7% der Bürger, welche die geringsten finanziellen Ressourcen haben. So gebilligt von den Räten der Sozialdemokratischen Partei und der Christlich Sozialen Union.

KdU-Grenzen: Oberste Höhe für angemessene Mietkosten
Bei Beziehern von Hartz IV und Grundsicherung übernimmt das Jobcenter bzw. das Amt für Soziale Angelegenheiten - zusätzlich zu den Aufwendungen für den Lebensunterhalt, die sog. "Regelleistung" - auch die Kosten für Miete und Heizung, zusammengefasst "Kosten der Unterkunft" (KdU). Diese Kosten werden, so das Gesetz, in "angemessener" Höhe übernommen. Daraus ergibt sich die Frage: Ab welcher Höhe müssen Mieten denn als "unangemessen hoch" angesehen werden?

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