Wilhelm Dorsch, der Vorsitzende der Bamberger Tafel e.V., hatte die Stadt nach
notwendigem Umzug um finanzielle Unterstützung des gemeinnützigen Unternehmens
von monatlich 1.200 € gebeten. BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck hat eine
entsprechende Mittelbereitstellung von 14.400 € für das Haushaltsjahr 2017
beantragt. Eine deutlich geringere Summe, nämlich 10.000 €, hat die
SPD-Fraktion beantragt. Ohne jegliche Diskussion wurde im Finanzsenat der
"weitergehende" Antrag des BaLi-Stadtrats abgelehnt, der
haushaltsschonendere Antrag der SPD wurde gebilligt.
BaLi-Vorstand Thomas Bollwein verweist darauf, dass die Stadt jährlich
bis zu 400.000 € einspare, indem sie Transferleistungsempfängern
Kostenerstattung für die Unterkunft vorenthält. Die beantragte Unterstützung
der Tafel sei dagegen "ein Tropfen auf den heißen Stein". Wenn die
Stadtratsmehrheit diese dann noch um fast 5.000 € kürzen müsse, sei das
"kleinlich" und "nicht sachorientiert". Der
"Weihnachtstopf" des Oberbürgermeisters sei geeignet, den OB und die
Stadt in spendablem Licht erscheinen zu lassen, er könne aber die Not, die die
Stadtverwaltung selbst verursacht, nur unwesentlich lindern.
Mittwoch, 14. Dezember 2016
Donnerstag, 29. September 2016
Die Bamberger AREII - unmöglich menschenrechtskonform
Das Ombudsteam der Bamberger AREII gab in der gestrigen Vollsitzung des
Stadtrats erstmals einen Bericht über seine Arbeit und über die Verhältnisse in
dieser "Ankunfts- und Rückführungseinrichtung".
Eine Diskussion über den Bericht war nicht vorgesehen bzw. soll erst in der kommenden Sitzung des zuständigen Fachsenats, des "Senats für Familie und Integration" erfolgen.
Unser Stadtrat Heinrich Schwimmbeck wollte sich nicht an diese zeitliche Zweiteilung von Bericht und Diskussion darüber halten und gab als einziger Stadtrat seine Einschätzung zur Einrichtung an und für sich und zum Stellenwert des Wirkens des Ombudsteams in dieser Einrichtung wieder. Es ging dem linken Stadtrat dabei viel um die menschenrechtliche Situation. Doch lese man selbst:
Das Redemanuskript zu seinem Beitrag ist hier zur Ansicht vorgehalten.
Eine Diskussion über den Bericht war nicht vorgesehen bzw. soll erst in der kommenden Sitzung des zuständigen Fachsenats, des "Senats für Familie und Integration" erfolgen.
Unser Stadtrat Heinrich Schwimmbeck wollte sich nicht an diese zeitliche Zweiteilung von Bericht und Diskussion darüber halten und gab als einziger Stadtrat seine Einschätzung zur Einrichtung an und für sich und zum Stellenwert des Wirkens des Ombudsteams in dieser Einrichtung wieder. Es ging dem linken Stadtrat dabei viel um die menschenrechtliche Situation. Doch lese man selbst:
Das Redemanuskript zu seinem Beitrag ist hier zur Ansicht vorgehalten.
Dienstag, 26. Juli 2016
Protestverbot des Bamberger Bürgerblock (BBB) höchst bedenklich
Mit anderen Bamberger
Organistationen wie dem Bamberger Bündnis gegen Rechtsextremismus oder der
Flüchtlingsorganisation "Freund statt Fremd" befürwortet auch die
Bamberger Linke Liste (BaLi) das vom 4. bis 7. August geplante Protestcamp
gegen die Bamberger Abschiebeeinrichtung AREII.
Der Bamberger Bürgerblock (BBB)
möchte diesen geplanten Protest gegen die Einrichtung von der Stadt Bamberg
untersagt haben. Für die Bamberger Linke Liste (BaLi) ist dieser Antrag
unangebracht und in seinem Tenor höchst bedenklich.
... (hier weiter)
Sonntag, 12. Juni 2016
Verwunderung über Autohauspläne - ARE-Protestcamp betroffen?
Die Bamberger Linke Liste (BaLi) nimmt Bezug auf den Artikel
im Fränkischen Tag vom 8. Juni, indem es heißt die Firma Sperber plane ein Autohaus
auf den jetzigen Grünflächen am Berliner Ring zu errichten. „Insbesondere über
den schon für kommenden Dienstag angesetzten Spatenstich wundern wir uns“,
betont Heinrich Schwimmbeck, Stadtrat der Bamberger Linken Liste.
Im Artikel vom Fränkischen Tag heißt es dazu: „Wie ist
dieser Widerspruch zu erklären? Für das Neubauvorhaben des BMW-Autohauses am
Berliner Ring hat der öffentliche Beteiligungsprozess noch nicht einmal
begonnen, doch die Firma lädt bereits zum Spatenstich am kommenden Dienstag ein?“
„Das ist nicht unsere Vorstellung eines fairen Meinungsbildungsprozesses und
einer lebhaften Demokratie“, mahnt BaLi-Vorstand Thomas Bollwein.
„Noch vor zwei Wochen gab es ein Gespräch zwischen den
Anmeldern eines Protestcamps, bei dem
genau diese Wiese Thema war“, erklärt er weiter, „eine
andere Wiese war zuvor von den Stadtvertretern als ungeeignet deklariert
worden.“ Das Protestcamp wird von verschiedenen Gruppen aus ganz Deutschland –
unter anderem auch dem bayerischen und dem sächsischen Flüchtlingsrat
organisiert – organisiert. „Auch lokale Gruppen und wir als Bamberger Linke
Liste unterstützen das Camp“, so die Informationen des Mitorganisators Niko
Dehdarian.
Das Protestcamp soll vom 4. - 7. August in Bamberg
stattfinden. Es richtet sich gegen die beiden bayerischen Abschiebelager und
steht für eine humane Flüchtlingspolitik. „Durch Konzerte,
Workshops, zusammen kochen, feiern und zelten,
Rechtsberatung für die Betroffenen und unseren
gemeinsamen Protest wollen wir die Ausgrenzung und Isolation
durchbrechen und das Projekt einer
solidarischen Gesellschaft für alle Menschen praktisch
angehen“, heißt es in dem Aufruf.
Die Anmelder sind mit der Stadt Bamberg im Gespräch über die
Nutzung des Geländes, das derzeit als „Fläche für Gemeinbedarf“ deklariert ist.
Der jetzt kurzfristig angesetzte Spatenstich irritiert die Bamberger Linke
Liste. Dort wird gehofft, dass das keine Auswirkungen auf die Genehmigung des
Protestcamps haben wird.
(Meldung hier herunterladen)
Dienstag, 10. Mai 2016
Petition "Wohnraum statt Massenunterkunft"
Der Flüchtlingszustrom nach Europa und Deutschland nimmt stark ab. Die Bamberger Ankunfts- und Rückführungseinrichtung für Balkanflüchtlinge (ARE II) wird leerer. Dies führt bei Bund und Land Bayern zu neuen Überlegungen für die Nutzung der Gebäude auf dem Konversionsgelände. In Planung sind augenscheinlich wieder Großunterkünfte. Dagegen weendet sich eine Petition:
In der online-Pettion, die seit 9.5. online ist, wird gefordert, dass in der beschriebenen Situation von
den Plänen einer Massenunterkunft mit bundes- oder landesweiter Verteilfunktion
Abstand genommen werden muss und dass ein Teil des Konversionsgeländes
stattdessen der Stadt Bamberg übereignet werden muss, damit der dortige
Gebäudebestand von bisherigen und neuen Bürgern der Stadt Bamberg für
dauerhaftes Wohnen genutzt werden kann. Die Petition steht weitgehend im
Einklang mit entsprechenden Äußerungen und Forderungen der Bamberger
Stadtverwaltung und der Parteienlandschaft, so dass ein eindrucksvolles
Bürgervotum den Stadtoberen den Rücken für eine entsprechende Einflussnahme
stärkt.
Wir,
die Bamberger Linke Liste, stellen uns voll hinter die Forderungen der Petition
und fordern die Bamberger Bürgerschaft zur lebhaften Zeichnung der Petition
auf.
Die
Petition kann hier
unterzeichnet werden.
(für weitere Einzelheiten über die Hintergründe und die Forderungen --> hier weiterlesen)
Samstag, 30. April 2016
Kein Geld für Wohnungsbau in Bamberg?
Die Verwendung der Finanzmittel,
die zum Haushaltsabschluß 2015 übrig geblieben waren, stößt bei der Bamberger
Linken Liste (BaLi) auf scharfe Kritik. Diese hatte in einem Antrag verlangt,
dass von den überplanmäßig ausgefallenen Schlüsselzuweisungen in Höhe von 3,5
Millionen Euro ein Anteil von 2,5 Millionen zur Förderung von günstigem
Wohnungsneubau zurückgelegt werden soll. Dies sei nicht erfolgt, obwohl
zusätzlich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer um 2,6 Millionen und aus der
Einkommensteuer um 3,9 Millionen höher lagen als veranschlagt.
...... (hier weiter)
Samstag, 23. April 2016
Das Abschreckungs- und Demoralisierungssystem ARE wirkt
Pressemitteilung der Bamberger Linken Liste (BaLi) vom 23.04.2016
Unter den Titeln "Flüchtlinge demonstrieren für bessere Bedingungen" und "Es war keine Demo"
berichtete der FT am 7. und 15. April über Proteste der Flüchtlinge in der sog. "Ankunfts- und
Rückführungseinrichtung" (ARE) gegen die dortigen Unterkunftsbedingungen und
Verwaltungsabläufe. Diese Proteste werden offensichtlich immer offener formuliert.
Für die Bamberger Linke Liste (BaLi) sind diese Proteste berechtigt und nachvollziehbar und wir
solidarisieren uns ausdrücklich mit den ARE-Bewohnern.
"Es ist z.B. nicht hinnehmbar, wenn 17 Bewohner in einer 70-qm-Wohnung leben müssen. Oder
wenn ärztliche Atteste bescheinigen, dass eine Unterbringung dort gesundheitlich abträglich ist und
darauf aber kein Pfiff gegeben wird", kritisieren die Aktiven der Bamberger Initiative "Solidarität
mit den Balkan-Flüchtlingen", darunter BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck.
hier weiterlesen.
Unter den Titeln "Flüchtlinge demonstrieren für bessere Bedingungen" und "Es war keine Demo"
berichtete der FT am 7. und 15. April über Proteste der Flüchtlinge in der sog. "Ankunfts- und
Rückführungseinrichtung" (ARE) gegen die dortigen Unterkunftsbedingungen und
Verwaltungsabläufe. Diese Proteste werden offensichtlich immer offener formuliert.
Für die Bamberger Linke Liste (BaLi) sind diese Proteste berechtigt und nachvollziehbar und wir
solidarisieren uns ausdrücklich mit den ARE-Bewohnern.
"Es ist z.B. nicht hinnehmbar, wenn 17 Bewohner in einer 70-qm-Wohnung leben müssen. Oder
wenn ärztliche Atteste bescheinigen, dass eine Unterbringung dort gesundheitlich abträglich ist und
darauf aber kein Pfiff gegeben wird", kritisieren die Aktiven der Bamberger Initiative "Solidarität
mit den Balkan-Flüchtlingen", darunter BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck.
hier weiterlesen.
Donnerstag, 7. April 2016
Anträge zur Stärkung von Transparenz und Öffentlichkeit in Stadtrat und lokaler Politik
Die Bamberger Linke Liste (BaLi) hat sich mit zwei Anträgen zur Stärkung von Transparenz und Öffentlichkeit im Stadtrat und in der Lokalpolitik an den Oberbürgermeister gewandt.
Es wird beantragt, dass die Sitzungen des Stadtrats und seiner Gremien künftig live in einem Videostream übertragen und aufgezeichnet werden und jederzeit abhörbar sein sollen. Anträge, die von den einzelnen Stadträten, Fraktionen und Ausschussgemeinschaften an die Verwaltung gerichtet werden, sollen künftig ebenfalls online auf den Seiten der Stadt Bamberg gelistet und wiedergegeben werden und für die Öffentlichkeit einsehbar sein.
Hier sind die Pressemitteilung und die beiden Anträge zur Transparenz (Livestreams bzw. Antragsveröffentlichung) im vollen Wortlaut wiedergegeben.
Es wird beantragt, dass die Sitzungen des Stadtrats und seiner Gremien künftig live in einem Videostream übertragen und aufgezeichnet werden und jederzeit abhörbar sein sollen. Anträge, die von den einzelnen Stadträten, Fraktionen und Ausschussgemeinschaften an die Verwaltung gerichtet werden, sollen künftig ebenfalls online auf den Seiten der Stadt Bamberg gelistet und wiedergegeben werden und für die Öffentlichkeit einsehbar sein.
Hier sind die Pressemitteilung und die beiden Anträge zur Transparenz (Livestreams bzw. Antragsveröffentlichung) im vollen Wortlaut wiedergegeben.
Montag, 7. März 2016
Sind die Balkan-Länder "Sichere Herkunftsländer"?
Unter dieser Fragestellung steht ein Vortrag der
Initiative "Solidarität mit den Flüchtlingen vom Balkan", die am Montag, 14. März, 19:00 Uhr im Kapitelsaal
des Stephanshof (Adresse: Stephansplatz 5) stattfindet.
Die Veranstaltung wurde maßgeblich von unserem BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck initiiert und wird von ihm organisiert, so dass es uns besonders freut, über diesen Vortrag informieren und dazu einladen zu dürfen.
Unter der Überschrift "Sichere Herkunftsländer?" wird kritisch in Frage gestellt, ob Flüchtlinge aus den Balkan-Ländern wirklich aus "sicheren" Ländern kommen und ob es sachlich und moralisch gerechtfertigt ist, diese Flüchtlinge mit "freiwilligem" oder Abschiebe-Zwang wieder in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Dies möglichst effektiv, also schnell, zu tun, ist ja das erklärte Ziel der in Bamberg etablieren "Ankunfts- und Rückführungseinrichtung" (ARE), von uns ohne Beschönigung "Abschiebelager" genannt.
Aktive des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, die diese Länder bereist haben, berichten aus erster Hand von den dortigen Verhältnissen. Anhand von deren Erfahrungen vermag man sich sicher ein fundierteres Bild darüber machen, ob die Rückführung/Abschiebung im großen Stil fachlich gerechtfertigt und begründbar und moralisch vertretbar ist, oder ob es sich um ein populistisches CSU-Projekt handelt, mit dem die bayerische Regierung Handlungsfähigkeit beweisen und bei Rechtsgesinnten Punkte sammeln möchte.
Weitere Einzelheiten, z.B. über die Veranstalter und Mitveranstalter, sind dem Bekanntmachungs-Flyer zu entnehmen.
Die Veranstaltung wurde maßgeblich von unserem BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck initiiert und wird von ihm organisiert, so dass es uns besonders freut, über diesen Vortrag informieren und dazu einladen zu dürfen.
Unter der Überschrift "Sichere Herkunftsländer?" wird kritisch in Frage gestellt, ob Flüchtlinge aus den Balkan-Ländern wirklich aus "sicheren" Ländern kommen und ob es sachlich und moralisch gerechtfertigt ist, diese Flüchtlinge mit "freiwilligem" oder Abschiebe-Zwang wieder in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Dies möglichst effektiv, also schnell, zu tun, ist ja das erklärte Ziel der in Bamberg etablieren "Ankunfts- und Rückführungseinrichtung" (ARE), von uns ohne Beschönigung "Abschiebelager" genannt.
Aktive des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, die diese Länder bereist haben, berichten aus erster Hand von den dortigen Verhältnissen. Anhand von deren Erfahrungen vermag man sich sicher ein fundierteres Bild darüber machen, ob die Rückführung/Abschiebung im großen Stil fachlich gerechtfertigt und begründbar und moralisch vertretbar ist, oder ob es sich um ein populistisches CSU-Projekt handelt, mit dem die bayerische Regierung Handlungsfähigkeit beweisen und bei Rechtsgesinnten Punkte sammeln möchte.
Weitere Einzelheiten, z.B. über die Veranstalter und Mitveranstalter, sind dem Bekanntmachungs-Flyer zu entnehmen.
Donnerstag, 18. Februar 2016
Pressemeldung: Unsachgemäße KdU-Grenzen müssen erhöht werden
Die letzte Anpassung der Grenzen
für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2014 erfolgte
nach Auffassung der Bamberger Linke Liste (BaLi) unsachgemäß. Die sog.
KdU-Genzen waren so niedrig gesetzt worden, dass sie von einer großen Zahl von
Hartz-IV- und Grundsicherungs-Empfängern überschritten werden. Diese würden
dann zu einem Umzug in günstigere Wohnungen aufgefordert, die nicht vorhanden
seien, so dass sie die übersteigenden Wohnkosten vom ohnehin niedrigen
Grundbedarf absparen müssten. Dies gehe, so die BaLi, aus den monatlichen
Statistiken der Bundesagentur für Arbeit hervor und werde durch eine
Untersuchung von FT-Anzeigen untermauert, nach welcher nur 17% der annoncierten
Wohnungen niedrig genug lägen. "Es ist aber untragbar", so
BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck, "dass der Stadthaushalt ausgerechnet
von den finanziell Benachteiligten mit monatlich vielen Tausenden von Euros gestützt
wird".
Der BaLi-Stadtrat hat die
Unzulänglichkeiten im Vorgehen bei dieser Grenzermittlung im Detail benannt und
fordert in einem Antrag für die jetzt anlaufende nächste Grenzermittlung (für
2018) konkrete neue Vorgehensweisen. Bis dahin bliebe Leistungsempfängern nur
der Weg, ggf. rechtlich unterstützten Widerspruch einzulegen, wenn die
Wohnkosten wegen Überschreitung der aktuell festgesetzten KdU-Grenzen nicht
vollständig übernommen werden.
Donnerstag, 11. Februar 2016
Antrag an den Familiensenat: KdU-Grenzen für 2018 sachgemäß ermitteln
Bamberg, den 11.02.2016
Antrag an
den Familiensenat des 25. Februar 2016:
Grundsätze
und Verfahren bei der Festsetzung der KdU-Grenzen beim Mietspiegel 2018
Der
Familiensenat beauftragt die Verwaltung, bei der Festlegung der
Angemessenheits-Grenzen bei den Kosten der Unterkunft im Rahmen des
Mietspiegels 2018 folgende Grundsätze und Verfahrensweisen umzusetzen:
1) Die
Grenzen der Angemessenheit werden in erster Annäherung innerhalb der Verteilung
bei einem Percentil angesetzt, das (in Anlehnung an das GEWOS-Vorgehen 2013) dem Bedarf an Wohnungen für Menschen mit
geringem Einkommen (in 2014: 33%-Percentil) entspricht und (in Erweiterung des
GEWOS-Vorgehens) einen zusätzlichen Sicherheitszuschlag von 20
Percentil-Punkten vorsieht.
2) Es
wird eine Validierung der so ermittelten Grenzen in einer Weise vorgenommen,
die zahlenmäßig den Bedarf an Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen
feststellt und diesen Bedarf mit einem zahlenmäßig prognostizierten
tatsächlichen Angebot (an Wohnungen unterhalb der KdU-Grenze) vergleicht.
3) Die KdU-Grenzen
werden (ggf. in iterativem Vorgehen) endgültig bei einem Percentil festgelegt,
das "angemessene" Wohnungen für mindestens 75% der SGBII- und
SGBXII-Leistungsempfänger verfügbar macht.
Soweit für diese
Umsetzung andere Senate oder der Gesamtstadtrat zuständig oder beteiligt sind,
spricht der Familiensenat diesem Gremium gegenüber die gleichlautende Empfehlung
aus.
Begründung:
(.... hier weiter)
Unsachgemäße KdU-Festetzung im Bamberger Mietspiegel 2014
Bei der Erstellung des Mietspiegels 2014 wurden auch die
Angemessenheits-Obergrenzen für die Kosten der Unterkunft (KdU) neu festgelegt.
Diese KdU-Grenzen wurden dabei so definiert, dass für Hartz-IV- und
Sozialhilfeempfänger nur wenige angebotene Wohnungen als "angemessen" bewertet werden, dass diese in vielen Fällen
zum Umzug in eine günstigere Wohnung aufgefordert werden, dass ihre
Wohnungskosten vom Jobcenter bzw. Amt für Soziale Angelegenheiten in vielen
Fällen nicht vollständig erstattet wurden, und dass den Betroffenen insgesamt
(knapp 2000 Bedarfsgemeinschaften) monatlich knapp 40.000 Euro Eigenanteil für
die Wohnkosten verbleiben.
Ein genauer Blick auf die Vorgehensweise bei der Festlegung
dieser KdU-Grenzen zeigt, dass die Festlegung auf eine nicht sachgerechte Weise
erfolgte. Es fehlt insbesondere die Anwendung eines sog. Sicherheitsaufschlags.
Für eine Überprüfung der angewandten Vorgehensweise wurden vom beauftragten
Institut zwar klare und nachvollziehbare Kriterien formuliert, die Überprüfung
selbst versäumt es aber, diesen Kriterien zu folgen. Im Rahmen dieser
Überprüfung werden Zwischenergebnisse berichtet, die eine nicht repräsentative
Datengrundlage annehmen lassen.
Der vorliegende Artikel macht Vorschläge, wie das Vorgehen
um die fehlenden Überprüfungsschritte ergänzt werden kann und wie die endgültige
Grenzfestsetzung entsprechend korrigiert werden kann. In grober Abschätzung
ermittelt der vorliegende Artikel, dass mit der bis jetzt vorgenommenen
Grenzsetzung maximal für 30% der Leistungsempfänger Wohnungen in der "erlaubten"
niedrigen Miethöhe verfügbar sind. Es besteht dringender Anlass, die
Festsetzung der KdU-Grenzen zu korrigieren.
Ausgangspunkt:
Hinweise auf nicht sachgerechte Festsetzung der KdU-Grenzen
Im Zusammenhang
mit der Erstellung des "Mietspiegels 2013" wurden auch die Grenzen für
die Kosten der Unterkunft für SGB-II und SGBXII-Leistungsempfänger festgesetzt
- veröffentlicht im Bericht des
GEWOS-Instituts "Kosten der Unterkunft Stadt Bamberg, April 2104", im
folgenden zitiert mit "GEWOS 2014"
...
hier weiter
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