Mittwoch, 14. Dezember 2016

Kleinliche Unterstützung der Bamberger Tafel

Wilhelm Dorsch, der Vorsitzende der Bamberger Tafel e.V., hatte die Stadt nach notwendigem Umzug um finanzielle Unterstützung des gemeinnützigen Unternehmens von monatlich 1.200 € gebeten. BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck hat eine entsprechende Mittelbereitstellung von 14.400 € für das Haushaltsjahr 2017 beantragt. Eine deutlich geringere Summe, nämlich 10.000 €, hat die SPD-Fraktion beantragt. Ohne jegliche Diskussion wurde im Finanzsenat der "weitergehende" Antrag des BaLi-Stadtrats abgelehnt, der haushaltsschonendere Antrag der SPD wurde gebilligt.

BaLi-Vorstand Thomas Bollwein verweist darauf, dass die Stadt jährlich bis zu 400.000 € einspare, indem sie Transferleistungsempfängern Kostenerstattung für die Unterkunft vorenthält. Die beantragte Unterstützung der Tafel sei dagegen "ein Tropfen auf den heißen Stein". Wenn die Stadtratsmehrheit diese dann noch um fast 5.000 € kürzen müsse, sei das "kleinlich" und "nicht sachorientiert". Der "Weihnachtstopf" des Oberbürgermeisters sei geeignet, den OB und die Stadt in spendablem Licht erscheinen zu lassen, er könne aber die Not, die die Stadtverwaltung selbst verursacht, nur unwesentlich lindern.

Donnerstag, 29. September 2016

Die Bamberger AREII - unmöglich menschenrechtskonform

Das Ombudsteam der Bamberger AREII gab in der gestrigen Vollsitzung des Stadtrats erstmals einen Bericht über seine Arbeit und über die Verhältnisse in dieser "Ankunfts- und Rückführungseinrichtung".

Eine Diskussion über den Bericht war nicht vorgesehen bzw. soll erst in der kommenden Sitzung des zuständigen Fachsenats, des "Senats für Familie und Integration" erfolgen.

Unser Stadtrat Heinrich Schwimmbeck wollte sich nicht an diese zeitliche Zweiteilung von Bericht und Diskussion darüber halten und gab als einziger Stadtrat seine Einschätzung zur Einrichtung an und für sich und zum Stellenwert des Wirkens des Ombudsteams in dieser Einrichtung wieder. Es ging dem linken Stadtrat dabei viel um die menschenrechtliche Situation. Doch lese man selbst:

Das Redemanuskript zu seinem Beitrag ist hier zur Ansicht vorgehalten.

Dienstag, 26. Juli 2016

Protestverbot des Bamberger Bürgerblock (BBB) höchst bedenklich


Mit anderen Bamberger Organistationen wie dem Bamberger Bündnis gegen Rechtsextremismus oder der Flüchtlingsorganisation "Freund statt Fremd" befürwortet auch die Bamberger Linke Liste (BaLi) das vom 4. bis 7. August geplante Protestcamp gegen die Bamberger Abschiebeeinrichtung AREII.
Der Bamberger Bürgerblock (BBB) möchte diesen geplanten Protest gegen die Einrichtung von der Stadt Bamberg untersagt haben. Für die Bamberger Linke Liste (BaLi) ist dieser Antrag unangebracht und in seinem Tenor höchst bedenklich. 
... (hier weiter)


Sonntag, 12. Juni 2016

Verwunderung über Autohauspläne - ARE-Protestcamp betroffen?


Die Bamberger Linke Liste (BaLi) nimmt Bezug auf den Artikel im Fränkischen Tag vom 8. Juni, indem es heißt die Firma Sperber plane ein Autohaus auf den jetzigen Grünflächen am Berliner Ring zu errichten. „Insbesondere über den schon für kommenden Dienstag angesetzten Spatenstich wundern wir uns“, betont Heinrich Schwimmbeck, Stadtrat der Bamberger Linken Liste.

Im Artikel vom Fränkischen Tag heißt es dazu: „Wie ist dieser Widerspruch zu erklären? Für das Neubauvorhaben des BMW-Autohauses am Berliner Ring hat der öffentliche Beteiligungsprozess noch nicht einmal begonnen, doch die Firma lädt bereits zum Spatenstich am kommenden Dienstag ein?“ „Das ist nicht unsere Vorstellung eines fairen Meinungsbildungsprozesses und einer lebhaften Demokratie“, mahnt BaLi-Vorstand Thomas Bollwein.
 
„Noch vor zwei Wochen gab es ein Gespräch zwischen den Anmeldern eines Protestcamps, bei dem
genau diese Wiese Thema war“, erklärt er weiter, „eine andere Wiese war zuvor von den Stadtvertretern als ungeeignet deklariert worden.“ Das Protestcamp wird von verschiedenen Gruppen aus ganz Deutschland – unter anderem auch dem bayerischen und dem sächsischen Flüchtlingsrat organisiert – organisiert. „Auch lokale Gruppen und wir als Bamberger Linke Liste unterstützen das Camp“, so die Informationen des Mitorganisators Niko Dehdarian.

Das Protestcamp soll vom 4. - 7. August in Bamberg stattfinden. Es richtet sich gegen die beiden bayerischen Abschiebelager und steht für eine humane Flüchtlingspolitik. „Durch Konzerte,
Workshops, zusammen kochen, feiern und zelten, Rechtsberatung für die Betroffenen und unseren
gemeinsamen Protest wollen wir die Ausgrenzung und Isolation durchbrechen und das Projekt einer
solidarischen Gesellschaft für alle Menschen praktisch angehen“, heißt es in dem Aufruf.

Die Anmelder sind mit der Stadt Bamberg im Gespräch über die Nutzung des Geländes, das derzeit als „Fläche für Gemeinbedarf“ deklariert ist. Der jetzt kurzfristig angesetzte Spatenstich irritiert die Bamberger Linke Liste. Dort wird gehofft, dass das keine Auswirkungen auf die Genehmigung des Protestcamps haben wird.

(Meldung hier herunterladen)

Dienstag, 10. Mai 2016

Petition "Wohnraum statt Massenunterkunft"


Der Flüchtlingszustrom nach Europa und Deutschland nimmt stark ab. Die Bamberger Ankunfts- und Rückführungseinrichtung für Balkanflüchtlinge (ARE II) wird leerer. Dies führt bei Bund und Land Bayern zu neuen Überlegungen für die Nutzung der Gebäude auf dem Konversionsgelände. In Planung sind augenscheinlich wieder Großunterkünfte. Dagegen weendet sich eine Petition:
In der online-Pettion, die seit 9.5. online ist, wird gefordert, dass in der beschriebenen Situation von den Plänen einer Massenunterkunft mit bundes- oder landesweiter Verteilfunktion Abstand genommen werden muss und dass ein Teil des Konversionsgeländes stattdessen der Stadt Bamberg übereignet werden muss, damit der dortige Gebäudebestand von bisherigen und neuen Bürgern der Stadt Bamberg für dauerhaftes Wohnen genutzt werden kann. Die Petition steht weitgehend im Einklang mit entsprechenden Äußerungen und Forderungen der Bamberger Stadtverwaltung und der Parteienlandschaft, so dass ein eindrucksvolles Bürgervotum den Stadtoberen den Rücken für eine entsprechende Einflussnahme stärkt.
Wir, die Bamberger Linke Liste, stellen uns voll hinter die Forderungen der Petition und fordern die Bamberger Bürgerschaft zur lebhaften Zeichnung der Petition auf.
Die Petition kann hier unterzeichnet werden.

(für weitere Einzelheiten über die Hintergründe und die Forderungen --> hier weiterlesen)

Samstag, 30. April 2016

Kein Geld für Wohnungsbau in Bamberg?


Die Verwendung der Finanzmittel, die zum Haushaltsabschluß 2015 übrig geblieben waren, stößt bei der Bamberger Linken Liste (BaLi) auf scharfe Kritik. Diese hatte in einem Antrag verlangt, dass von den überplanmäßig ausgefallenen Schlüsselzuweisungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro ein Anteil von 2,5 Millionen zur Förderung von günstigem Wohnungsneubau zurückgelegt werden soll. Dies sei nicht erfolgt, obwohl zusätzlich die Einnahmen aus der Gewerbesteuer um 2,6 Millionen und aus der Einkommensteuer um 3,9 Millionen höher lagen als veranschlagt.
......  (hier weiter)

Samstag, 23. April 2016

Das Abschreckungs- und Demoralisierungssystem ARE wirkt

Pressemitteilung der Bamberger Linken Liste (BaLi) vom 23.04.2016

Unter den Titeln "Flüchtlinge demonstrieren für bessere Bedingungen" und "Es war keine Demo"
berichtete der FT am 7. und 15. April über Proteste der Flüchtlinge in der sog. "Ankunfts- und
Rückführungseinrichtung" (ARE) gegen die dortigen Unterkunftsbedingungen und
Verwaltungsabläufe. Diese Proteste werden offensichtlich immer offener formuliert.
Für die Bamberger Linke Liste (BaLi) sind diese Proteste berechtigt und nachvollziehbar und wir
solidarisieren uns ausdrücklich mit den ARE-Bewohnern.

"Es ist z.B. nicht hinnehmbar, wenn 17 Bewohner in einer 70-qm-Wohnung leben müssen. Oder
wenn ärztliche Atteste bescheinigen, dass eine Unterbringung dort gesundheitlich abträglich ist und
darauf aber kein Pfiff gegeben wird", kritisieren die Aktiven der Bamberger Initiative "Solidarität
mit den Balkan-Flüchtlingen", darunter BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck.

hier weiterlesen.

Donnerstag, 7. April 2016

Anträge zur Stärkung von Transparenz und Öffentlichkeit in Stadtrat und lokaler Politik

Die Bamberger Linke Liste (BaLi) hat sich mit zwei Anträgen zur Stärkung von Transparenz und Öffentlichkeit im Stadtrat und in der Lokalpolitik an den Oberbürgermeister gewandt.

Es wird beantragt, dass die Sitzungen des Stadtrats und seiner Gremien künftig live in einem Videostream übertragen und aufgezeichnet werden und jederzeit abhörbar sein sollen. Anträge, die von den einzelnen Stadträten, Fraktionen und Ausschussgemeinschaften an die Verwaltung gerichtet werden, sollen künftig ebenfalls online auf den Seiten der Stadt Bamberg gelistet und wiedergegeben werden und für die Öffentlichkeit einsehbar sein.

Hier sind die Pressemitteilung und die beiden Anträge zur Transparenz (Livestreams bzw. Antragsveröffentlichung) im vollen Wortlaut wiedergegeben.

Montag, 7. März 2016

Sind die Balkan-Länder "Sichere Herkunftsländer"?

Unter dieser Fragestellung steht ein Vortrag der Initiative "Solidarität mit den Flüchtlingen vom Balkan", die am Montag, 14. März, 19:00 Uhr im Kapitelsaal des Stephanshof (Adresse: Stephansplatz 5) stattfindet.

Die Veranstaltung wurde maßgeblich von unserem BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck initiiert und wird von ihm organisiert, so dass es uns besonders freut, über diesen Vortrag informieren und dazu einladen zu dürfen.

Unter der Überschrift "Sichere Herkunftsländer?" wird kritisch in Frage gestellt, ob Flüchtlinge aus den Balkan-Ländern wirklich aus "sicheren" Ländern kommen und ob es sachlich und moralisch gerechtfertigt ist, diese Flüchtlinge mit "freiwilligem" oder Abschiebe-Zwang wieder in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Dies möglichst effektiv, also schnell, zu tun, ist ja das erklärte Ziel der in Bamberg etablieren "Ankunfts- und Rückführungseinrichtung" (ARE), von uns ohne Beschönigung "Abschiebelager" genannt.

Aktive des Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, die diese Länder bereist haben, berichten aus erster Hand von den dortigen Verhältnissen. Anhand von deren Erfahrungen vermag man sich sicher ein fundierteres Bild darüber machen, ob die Rückführung/Abschiebung im großen Stil fachlich gerechtfertigt und begründbar und moralisch vertretbar ist, oder ob es sich um ein populistisches CSU-Projekt handelt, mit dem die bayerische Regierung Handlungsfähigkeit beweisen und bei Rechtsgesinnten Punkte sammeln möchte.

Weitere Einzelheiten, z.B. über die Veranstalter und Mitveranstalter, sind dem Bekanntmachungs-Flyer zu entnehmen.

Donnerstag, 18. Februar 2016

Pressemeldung: Unsachgemäße KdU-Grenzen müssen erhöht werden


Die letzte Anpassung der Grenzen für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2014 erfolgte nach Auffassung der Bamberger Linke Liste (BaLi) unsachgemäß. Die sog. KdU-Genzen waren so niedrig gesetzt worden, dass sie von einer großen Zahl von Hartz-IV- und Grundsicherungs-Empfängern überschritten werden. Diese würden dann zu einem Umzug in günstigere Wohnungen aufgefordert, die nicht vorhanden seien, so dass sie die übersteigenden Wohnkosten vom ohnehin niedrigen Grundbedarf absparen müssten. Dies gehe, so die BaLi, aus den monatlichen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit hervor und werde durch eine Untersuchung von FT-Anzeigen untermauert, nach welcher nur 17% der annoncierten Wohnungen niedrig genug lägen. "Es ist aber untragbar", so BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck, "dass der Stadthaushalt ausgerechnet von den finanziell Benachteiligten mit monatlich vielen Tausenden von Euros gestützt wird".
Der BaLi-Stadtrat hat die Unzulänglichkeiten im Vorgehen bei dieser Grenzermittlung im Detail benannt und fordert in einem Antrag für die jetzt anlaufende nächste Grenzermittlung (für 2018) konkrete neue Vorgehensweisen. Bis dahin bliebe Leistungsempfängern nur der Weg, ggf. rechtlich unterstützten Widerspruch einzulegen, wenn die Wohnkosten wegen Überschreitung der aktuell festgesetzten KdU-Grenzen nicht vollständig übernommen werden.

  • Pressemitteilung hier herunterladen
  • hier geht's zum Antrag an den Familiensenat

Donnerstag, 11. Februar 2016

Antrag an den Familiensenat: KdU-Grenzen für 2018 sachgemäß ermitteln



Bamberg, den 11.02.2016

Antrag an den Familiensenat des 25. Februar 2016:
Grundsätze und Verfahren bei der Festsetzung der KdU-Grenzen beim Mietspiegel 2018

Der Familiensenat beauftragt die Verwaltung, bei der Festlegung der Angemessenheits-Grenzen bei den Kosten der Unterkunft im Rahmen des Mietspiegels 2018 folgende Grundsätze und Verfahrensweisen umzusetzen:
1)    Die Grenzen der Angemessenheit werden in erster Annäherung innerhalb der Verteilung bei einem Percentil angesetzt, das (in Anlehnung an das GEWOS-Vorgehen 2013) dem Bedarf an Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen (in 2014: 33%-Percentil) entspricht und (in Erweiterung des GEWOS-Vorgehens) einen zusätzlichen Sicherheitszuschlag von 20 Percentil-Punkten vorsieht.
2)    Es wird eine Validierung der so ermittelten Grenzen in einer Weise vorgenommen, die zahlenmäßig den Bedarf an Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen feststellt und diesen Bedarf mit einem zahlenmäßig prognostizierten tatsächlichen Angebot (an Wohnungen unterhalb der KdU-Grenze) vergleicht.
3)    Die KdU-Grenzen werden (ggf. in iterativem Vorgehen) endgültig bei einem Percentil festgelegt, das "angemessene" Wohnungen für mindestens 75% der SGBII- und SGBXII-Leistungsempfänger verfügbar macht.
Soweit für diese Umsetzung andere Senate oder der Gesamtstadtrat zuständig oder beteiligt sind, spricht der Familiensenat diesem Gremium gegenüber die gleichlautende Empfehlung aus.

Begründung:

(.... hier weiter)

Unsachgemäße KdU-Festetzung im Bamberger Mietspiegel 2014


Bei der Erstellung des Mietspiegels 2014 wurden auch die Angemessenheits-Obergrenzen für die Kosten der Unterkunft (KdU) neu festgelegt. Diese KdU-Grenzen wurden dabei so definiert, dass für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger nur wenige angebotene Wohnungen als "angemessen"  bewertet werden, dass diese in vielen Fällen zum Umzug in eine günstigere Wohnung aufgefordert werden, dass ihre Wohnungskosten vom Jobcenter bzw. Amt für Soziale Angelegenheiten in vielen Fällen nicht vollständig erstattet wurden, und dass den Betroffenen insgesamt (knapp 2000 Bedarfsgemeinschaften) monatlich knapp 40.000 Euro Eigenanteil für die Wohnkosten verbleiben.
Ein genauer Blick auf die Vorgehensweise bei der Festlegung dieser KdU-Grenzen zeigt, dass die Festlegung auf eine nicht sachgerechte Weise erfolgte. Es fehlt insbesondere die Anwendung eines sog. Sicherheitsaufschlags. Für eine Überprüfung der angewandten Vorgehensweise wurden vom beauftragten Institut zwar klare und nachvollziehbare Kriterien formuliert, die Überprüfung selbst versäumt es aber, diesen Kriterien zu folgen. Im Rahmen dieser Überprüfung werden Zwischenergebnisse berichtet, die eine nicht repräsentative Datengrundlage annehmen lassen.
Der vorliegende Artikel macht Vorschläge, wie das Vorgehen um die fehlenden Überprüfungsschritte ergänzt werden kann und wie die endgültige Grenzfestsetzung entsprechend korrigiert werden kann. In grober Abschätzung ermittelt der vorliegende Artikel, dass mit der bis jetzt vorgenommenen Grenzsetzung maximal für 30% der Leistungsempfänger Wohnungen in der "erlaubten" niedrigen Miethöhe verfügbar sind. Es besteht dringender Anlass, die Festsetzung der KdU-Grenzen zu korrigieren.

Ausgangspunkt: Hinweise auf nicht sachgerechte Festsetzung der KdU-Grenzen
Im Zusammenhang mit der Erstellung des "Mietspiegels 2013" wurden auch die Grenzen für die Kosten der Unterkunft für SGB-II und SGBXII-Leistungsempfänger festgesetzt -  veröffentlicht im Bericht des GEWOS-Instituts "Kosten der Unterkunft Stadt Bamberg, April 2104", im folgenden zitiert mit "GEWOS 2014"
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