Sonntag, 16. Juni 2019

Klimanotstands-Antrag und Resolution


Bamberger Linke Liste (BaLi)

Bamberg, 18.06.2019
Antrag an den Stadtrat:
Feststellung des Klimanotstands

Der Stadtrat beschließt die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands in der im An­hang befindlichen Form.

Die Verwaltung wird zur zusammenhängenden einschlägigen Berichterstattung aufgefor­dert sowie zur Prüfung folgender Maßnahmen, die einem beschleunigten und umfassen­deren Erreichen der Klimaschutzziele dienen sollen und die dem Stadtrat zur Beschluss­fassung vorgelegt werden:

A) Bericht über Stand und Entwicklung der CO2-Emissionen in der Stadt Bamberg
Die Verwaltung unterrichtet den Stadtrat und die Öffentlichkeit
-     über den aktuellen Stand der CO2-Emissionen im Stadtgebiet Bamberg,
-     über die diesbezügliche Entwicklung seit 1990,
-     über die diesbezüglichen kurz-, mittel- und langfristigen Zielsetzungen der Stadt Bam­berg,
-     über die zu erwartenden und möglichen Entwicklungen,
-     über die Maßnahmen, die die Stadt Bamberg dazu bereits ergriffen, diskutiert oder in der Planung hat  (v.a. aus dem Maßnahmenkatalog aus der Potentialanalyse des IfE) oder die als Möglichkeiten in Betracht gezogen werden (jeweils mit Kosten und erziel­tem oder zu erwartendem Effekt)
Dabei werden jeweils die einzelnen Quellen der CO2-Belastung (insbesondere Stromver­wendung, Wärmeverwendung, Verkehr) betrachtet und quantitativ (Menge der CO2-Belas­tung bzw. -Einsparung) dargestellt. Soweit einschlägig, berichten auch die städtischen Be­teiligungen zu ihrem jeweiligen Wirkungskreis.

B) Klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten
Soweit die Stadt z.B. über städtebauliche Verträge, Grundstückskaufverträge und Erbbau­rechtsverträge über eine entsprechende Handhabe verfügt, wird für Neubauten eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügba­rer regenerativer Energien als Ziel fixiert. Dies gilt auch für Neubauten durch die städti­schen Betriebe und Beteiligungen, insbesondere durch die Stadtwerke Bamberg GmbH.
Bei den einschlägigen baulichen Vorhaben werden auch die Größenordnung der damit verbundenen "grauen Emissionen" (Emissionen durch die Erstellung der Gebäude) und dabei mögliche Optimierungsmöglichkeiten dargelegt. Geprüft wird, ob sich durch die kli­maneutrale Energieversorgung ein Zielkonflikt zum geförderten Wohnungsbau ergibt.

C) Mobilitätsmanagement für die Gesamtstadt
Die Stadt Bamberg prüft verschiedene Möglichkeiten, CO2-Emissionen durch den motori­sierten Individualverkehrs einzusparen und erstattet darüber bis zum Jahresende 2019 einen Bericht gegenüber Stadtrat und der Öffentlichkeit. Einen wichtigen Platz nehmen dabei die Möglichkeiten ein, den ruhenden und fließenden Verkehr (z.B. durch Verkehrs­beruhigungen und Geschwindigkeitsreduktionen) zu steuern und die Inanspruchnahme des Umweltverbunds attraktiver zu gestalten.
Hierzu wird die Einrichtung einer Stelle eines/r Mobilitätsmanagers/einer Mobilitätsmana­gerin bei der Stadt Bamberg geprüft, der/dem zunächst die Prüfung und Erarbeitung der o.g. Maßnahmen obliegt.

D) Energiemanagement für städtische und Sanierung nicht-städtischer Gebäude
Der o.g. Bericht (Punkt A) bezieht sich gesondert auf den Status der städtischen Immobili­en in puncto Energie- und Wärmeversorgung und -verbrauch; er legt dar, mit welchen Kosten und ggf. langfristigem Gewinn welche CO2-Einsparungen möglich sind. Er prüft, in­wieweit die Einrichtung einer Stelle zum Energiemanagement einen schnelleren und effekti­veren Umstellungsprozess ermöglicht.
Der o.g. Bericht schließt auch den aktuellen Stand und die vergangene und künftige Ent­wicklung des Dämmungs- und Energieverbrauchs-Status des nicht-öffentlichen Gebäude­bestands in Bamberg ein. Die Verwaltung (ggf. der/die Energiemanager*in) prüft mehrere Varianten zur Sanierung des Gebäudebestands und legt sie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.

E) Umweltbeirat
Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Umweltbeirats mit Antrags- und Beteili­gungsrechten, dem fachkundige Mitglieder der lokalen Organisationen mit Bezug zum Umweltschutz, Naturschutz und Energiemanagement angehören.

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Begründung:

Der lokale Beitrag der Stadt Bamberg zur Klimawende wird schwerpunktmäßig über die mit dem Landkreis gebildete "Klimaallianz" geleistet.
Die Klimaallianz hat sich in den bisherigen 10 Jahren ihres Bestehens mit ihrem Einsatz dafür hervorgetan, die CO2-schädlichen fossilen Energieträger zurückzubauen und die Energieversorgung in Stadt und Landkreis Bamberg stattdessen zunehmend mehr mit kli­mafreundlichen regenerativen Energien zu bewerkstelligen.
Die Allianz hat sich eine klimaneutrale Energieversorgung bis zum Jahr 2035 zum Ziel ge­setzt, das Zwischenziel für 2020 lautet auf 60% der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. Im Jahr 2017 betrug dieser Anteil 48,5%.
Die Allianz hat im Jahr 2014 eine umfangreiche Analyse erstellt, in welcher das Potential in Stadt und Landkreis zur Einsparung von Energie und zur Ausweitung regenerativer (statt fossiler) Energieerzeugung aufgezeigt und in ihrer Größenordnung ermittelt wird. Diese Studie hat auch eine Vielzahl von Maßnahmen beschrieben, die diesen Zielen sachdienlich sind.
Diese Aktivitäten der Klimaallianz greifen dennoch entschieden zu kurz. Bei einer Weiter­führung der Aktivitäten in der bisheriger Weise und im bisherigen Tempo wird die Stadt Bamberg ihren Anteil an einer rechtzeitigen Klimawende bei weitem nicht erbringen kön­nen.

Zu dieser Bewertung führen folgende Betrachtungen:
- Die in der Klimaallianz formulierte Zielsetzung der Reduktion der schädlichen CO2-Gase bis 2020 um 20% im Vergleich zu 1990 ist zu gering angesetzt; die Zielsetzung soll - analog zu den Zielsetzungen der Bundesregierung - erhöht werden auf eine Reduktion des CO2 um 40%.
- Die Bemühungen zum Klimaschutz innerhalb der Klimaallianz sind konzentriert auf den Bereich der Verwendung und des Verbrauchs von elektrischer und Wärmeenergie; CO2-Emissionen aus lokalem Verkehr, der global ca. 20% der Treibhausgase verantwortet, sind nur vereinzelt Gegenstand der Betrachtungen und der Bemühungen.
- Hoch gewichtige weitere Quellen der CO2-Belastung werden von Bamberger*innen ex­traterritorial verursacht (durch Konsum, Nahrung, usw.); diese Effekte liegen nicht im di­rekten Aufgabengebiet und Einflussbereich der Kommunen und bleiben in der Klimaalli­anz deshalb ebenfalls außen vor, sie können und müssen aber nicht vollständig außer Acht gelassen werden.
- Konkrete Zielsetzungen und dokumentierte Fortschritte in der Klimaallianz beziehen sich nur auf den Verbrauch von elektrischer, nicht auf den Verbrauch von Heizungsenergie, während diese letztere in etwa doppelt so viel Energie verwendet als die elektrische Energie.
So bezieht sich die Zielsetzung der "60 % erneuerbaren Energien bis 2020" ebenso wie die Erfolgsmeldung "48,5% erneuerbare Energien in 2017"  nur auf die Stromerzeu­gung, nicht auf die Wärmeerzeugung. Die Projektion aus der Potentialanalyse auf das Jahr 2030 für die Erzeugung von Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen beläuft sich für die Stadt Bamberg auf lediglich 17%!
-       Erfolgsberichte aus der Klimaallianz, z.B. des Erreichens von 48,5% erneuerbaren Ener­gien bei der Stromerzeugung, ergeben sich bei einer Mittelung über die die gesamte Alli­anz (Stadt und Landkreis); der Erfolg geht aber überwiegend auf die Möglichkeiten im Landkreis zurück: Die Stadt Bamberg verzeichnet zu diesem Zeitpunkt einen Erneuer­bare-Energien-Anteil von lediglich 15,4%.
-  Aus den Daten zur Potentialanalyse lässt sich - für die Stadt Bamberg, elektrischen und Wärmeenergieverbrauch zusammengenommen - ermitteln, dass der CO2-Ausstoß im Jahr 2014 bei etwa 610.000 Tonnen lag, im Jahr 2030 wir er bei etwa 490.000 Tonnen liegen. In dieser Geschwindigkeit wird das existenzielle Ziel einer klimaneutralen Ener­gieerzeugung insgesamt bis 2050 offensichtlich weit verfehlt werden.
-  Für den Bereich der CO2-Reduktion beim elektrischen und Wärmeenergie-Verbrauch sind für einzelne Kommunen, auch für die Stadt Bamberg, Maßnahmen genannt; vom überwiegenden Anteil dieser Maßnahmen ist nicht bekannt, ob oder wie weit sie (schon) umgesetzt wurden, ob und inwieweit deren Umsetzbarkeit geprüft oder bestätigt wurde; es ist nicht bekannt, ob sie einen signifikanten positiven Effekt auf die CO2-Reduktion entfalten, wie groß dieser ggf. ist, wie weit uns dieser Effekt ggf. auf dem Ziel zu einer klimaneutralen Energieversorgung bringt; für eine planbare, kontrollierbare, zielgerechte und zielfokussierte Herangehensweise ist das eine Grundvoraussetzung.
Aus dieser Bestandsaufnahme folgt, dass auch in der Stadt Bamberg die Anstrengungen für eine  Klimawende intensiviert werden und deutlich über das bisherige Maß hinausge­hen müssen. Die formulierte Resolution soll die unmissverständliche ernste Absicht der Stadt Bamberg dazu festschreiben. Mit der Prüfung der vorgeschlagenen weiterführenden Maßnahmen sollen konkrete Ansatzpunkte dafür gewonnen oder als Arbeitsaufträge auf­genommen werden.

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Resolution zum Klimanotstand

Der Stadtrat der Stadt Bamberg

a) erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

b) erkennt an, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

c) berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen,
und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz
auswirken. Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen ab sofort ein Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja,
positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja,
positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in
Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten in der Begründung dargestellt
werden.

d) stellt fest, dass der bisherige und vorgesehene Beitrag der Stadt Bamberg und ihrer Beteiligungen zum Klimaschutz unzureichend ist und die Anstrengungen dazu deutlich intensiviert werden müssen. Prüfaufträge zu zusätzlichen Maßnahmen und Berichte der Verwaltung und der städtischen Beteiligungen sind daher Gegenstand des Beschlussvorschlags für die Sitzung des Stadtrats vom 23.07.2019

e) fordert den Oberbürgermeister auf, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit halbjährlich über den jeweils aktuellen Stand, über laufende, geplante und angedachte Maßnahmen, Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen in der Stadt Bamberg Bericht zu erstatten. Soweit einschlägig, berichten auch die städtischen Beteiligungen zu ihrem jeweiligen Wirkungskreis.

f) fordert auch andere Kommunen, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland
auf, dem Vorbild der Stadt Bamberg und anderer Kommunen zu folgen und den Klima­notstand auszurufen. Insbesondere macht er Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzei­tigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Erst mit weiteren Maßnahmen, darun­ter dem vollständigen Abbau weiterhin bestehender Subventionen für fossile Energieträ­ger, mit einer sozial gerecht ausgestalteten CO2-Bepreisung, mit einer grundlegend verän­derten Verkehrs- und Agrarpolitik und mit einer klimaschutzkonformen Förderung des so­zialen Wohnungsbaus, wird hierfür das dringend benötigte Fundament gelegt.


Bamberg, den 23.07.2019

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