Die vom
Stadtrat Bamberg in der Vollsitzung des 25.11.2017 verabschiedete
"Sozialklausel" besagt, dass Bauträger im Wohnungsneubau in Bamberg
bei Projekten ab 1000 qm Wohnfläche künftig einen Teil der entstehenden
Wohnungen, nämlich 20%, zu günstigen Preisen vermieten müssen. Bauträger können
diese Klausel wahlweise im wesentlichen auf zwei verschiedene Weisen umsetzen.
1) Sie
können die Wohnungen nach den Bestimmungen der "Einkommensorientierten
Förderung" (EOF) des Bayerischen Wohnungsbauprogramms vermieten. Die
Vermietung ist bei dieser Umsetzung ......
2) Die zweite Umsetzungsvariante ist die
"Städtische Mietobergrenze". ......(die vollständigen ausführen lesen Sie hier)
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