Freitag, 27. Oktober 2017

Die Bamberger Sozialklausel im Detail


Die vom Stadtrat Bamberg in der Vollsitzung des 25.11.2017 verabschiedete "Sozialklausel" besagt, dass Bauträger im Wohnungsneubau in Bamberg bei Projekten ab 1000 qm Wohnfläche künftig einen Teil der entstehenden Wohnungen, nämlich 20%, zu günstigen Preisen vermieten müssen. Bauträger können diese Klausel wahlweise im wesentlichen auf zwei verschiedene Weisen umsetzen.
1) Sie können die Wohnungen nach den Bestimmungen der "Einkommensorientierten Förderung" (EOF) des Bayerischen Wohnungsbauprogramms vermieten. Die Vermietung ist bei dieser Umsetzung ......
2) Die zweite Umsetzungsvariante ist die "Städtische Mietobergrenze". ......

(die vollständigen ausführen lesen Sie hier)

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