Aus Sicht der Bamberger Linken Liste hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.11.2017 eine große Chance vertan, dringend erforderliche Schritte hin zur Herstellung von bezahlbarem Wohnraum in Bamberg, insbesondere für Geringverdiener, einzuleiten. Es wurde eine "Sozialklausel" im Wohnungsneubau in Bamberg beschlossen, die nur sehr geringe soziale Wirkung zeigen wird und die dem Namen "Sozialklausel" nicht gerecht wird.
Was die
"Sozialklausel" besagt
Die "Sozialklausel"
besagt, dass Bauträger im Wohnungsneubau in Bamberg bei Projekten ab 1000 qm
Wohnfläche künftig einen Teil der entstehenden Wohnungen, nämlich 20%, zu
günstigen Preisen vermieten müssen. Die Bauträger können dazu von der
bayerischen Wohnbauförderung Gebrauch machen, welche für den Mieter zu Miethöhen
von 5,50 € bis 7,50 € pro qm führt (je nach Einkommensverhältnissen des
Mieters). Alternativ dazu können sie nach der
neu definierten "Städtische Obergrenze" verfahren. Bei dieser
Variante resultieren Mieten, die - nach derzeitigen Festsetzungen - zwischen
8,12 € pro qm (in guten Lagen, z.B. Berggebiet) und 7,22 € pro qm (in weniger
attraktiven Gebieten, z.B. Bamberg Ost) liegen. Die Vermietung ist bei dieser
zweiten Variante nicht auf Bezieher geringen oder mittleren Einkommens beschränkt,
sie kann auch an Wohlhabende erfolgen.
Soweit eine gestraffte und
vereinfachte Darstellung der verabschiedeten "Sozialklausel",
die im Detail noch etwas
differenzierter, komplizierter und vielfältiger gefasst ist. Eine genauere
Darstellung dieser Bestimmungen ist hier
zu finden und wird dem interessierten Leser empfohlen.
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Weitergehende Bewertungen zur "Sozialklausel" mit den Themen
- Die "Sozialklausel" hat nichts mit sozialem Wohnungsbau zu tun?
- Was ist von dieser "Sozialklausel" zu erwarten?
- Zur Haltung der einzelnen Stadtrats-Fraktionen
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