Dienstag, 24. Juni 2014

Antrag zur Konversion: Wohngebäude und günstigen Wohnraum erhalten

Der Bamberger Konversionssenat wird in seiner nächsten Sitzung, am 1.7.2014, über die „Fortschreibung des gesamtstädtischen städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ abstimmen.

In diesem Konzept wird die künftige Stadtentwicklung bis zum Jahr 2030 beschrieben und festgelegt. Das Gelände, das derzeit noch von der US-Army genutzt wird, leert sich immer mehr und das Entwicklungskonzept befasst ich daher mit der Frage, wie dieses Gelände zukünftig gestaltet und städtebaulich an das übrige Stadtgebiet angebunden werden soll.

Heinrich Schwimmbeck, Stadtratsmitglied der Bamberger Linken Liste (BaLi) und Mitglied des 12-köpfigen Konversionssenates ist, kann das Konzept in der Fassung, wie sie aktuell vorliegt, nicht mittragen.

Der entscheidende Grund dafür: Nach dem vorgestellten Konzept würde ein Großteil der derzeit bestehenden Wohnungen auf dem US-Gelände nicht weiter genutzt, sondern letztlich abgerissen. Nach Auffassung der Bamberger Linke Liste würde damit eine einmalige Gelegenheit vertan, ausreichenden und günstigen Wohnraum zu schaffen.
Der ausführliche Antrag des linken Stadtrats Heinrich Schwimmbeck steht hier zum Download bereit ....
.... und hier die dazugehörige Wohnungsbedarfsberechnung.

Es folgt der Wortlaut des Antragstexts:




Antrag - Wohngebäude erhalten
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,



ich habe die Vorlage  zur "Fortschreibung des gesamtstädtischen städtebaulichen Entwicklungskonzept", die am 1.7. im Konversionssenat zur Abstimmung steht, erhalten und zur Kenntnis genommen.

Das beschriebene Konzept findet in weiten Teilen meine/unsere Zustimmung, ist aber besonders in 1 wichtigen Punkt dringend zu modifizieren.

Deshalb stelle ich folgenden Antrag an die Stadtverwaltung bzw. an den Konversionssenat:



Antragsgegenstand:

Die vorgelegte Fortschreibung des gesamtstädtischen städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) bedarf in bedeutsamen Teilen veränderter Festlegungen.

Die SEK-Fortschreibung legt nach der vorgelegten Fassung eine Stadtentwicklung fest, nach welcher auf eine künftige Nutzung eines großen Bestands an Wohnungen im Konversionsgelände verzichtet wird.

Für den weiteren Fortgang der Entwicklung des Geländes muss aber zumindest die Option bestehen, die dort bestehenden Wohngebäude zumindest vorläufig zu erhalten und sie nach Möglichkeit  bald wieder zu Wohnzwecken zu nutzen.

Damit die betreffenden Areale in der künftigen Planung und Gestaltung mit-einbezogen werden (können), sind Ergänzungen und Änderungen an der Verteilung und Dimensionierung Baufelder in einigen Bereichen vorzunehmen. Die Änderungen sind unten (nach dem Begründungsteil) im einzelnen genannt.



Erläuterung und Begründung:

Die SEK-Fortschreibung versäumt eine der bedeutsamsten Aufgaben der künftigen Stadtentwicklung, nämlich die Lösung des gravierendsten Problems der Bamberger Bürgerschaft, des Wohnungsproblems.




Für die Stadt Bamberg und seine Bürger besteht seit vielen Jahren ein großes strukturelles Problem darin, dass weit weniger Wohnraum vorhanden ist und entsteht, als erforderlich ist. Mit den Folgen,

o   dass nicht jeder Wohnungssuchende Wohnraum in Bamberg findet oder erwerben oder schaffen kann,

o   dass wegen Knappheit des Wohnungsangebot die Mieten, speziell bei Neuvermietung, seit Jahren steigen und ein sehr hohes Niveau erreicht haben,

o   dass viele Bürger, die eigentlich in Bamberg wohnen wollen, ihren Wohnort zwangsläufig in den umliegenden Gemeinden "wählen" - sei es aus Mangel an Angeboten überhaupt, oder an Angeboten für Familien, oder aus Mangel an jeweils bezahlbarem Wohnraum.



Der anstehende Übergang des Areals an die Stadt Bamberg bietet in dieser Situation eine einmalige Chance: Durch die Übernahme des dort vorfindbaren Wohnraums kann den Bamberger Bürgern recht bald Wohnraum zur Verfügung gestellt werden, der wesentlich günstiger sein sollte als neu gebauter Wohnraum in anderen Bereichen des Konversionsgebiets.



Die vorgelegte Fortschreibung des SEK legt hingegen eine Stadtentwicklung fest, nach welcher auf eine künftige Nutzung eines großen Bestands an Wohnungen im Konversionsgelände verzichtet wird.

Speziell enthält der Entwicklungsplan keine Baufelder, also keine künftige Bebauung mehr in folgenden 2 Bereichen:

* dort, wo jetzt knapp 20 Häuser der Flynn Area (mit je 18 WE, insgesamt also mindestens 300 WE) stehen und

* an der Stelle der 33 WE der Zweifamilienhäuser der östlichen Buchenstraße ("Offiziershäuser")

In zwei weiteren Arealen ist nach dem vorliegenden Entwicklungsplan die Übernahme des Wohnungsbestands nicht mehr möglich, weil die festgelegten Baufelder die dort befindlichen Wohngebäude nicht integrieren lassen:

* das betrifft die Baufelder, in deren Bereich jetzt die Wohngebäude des Ziegelanger liegen (insbesondere Baufeld Nr. 28)

* und die Baufelder, die südlich der Zollnerstr. gelegen sind und in deren Bereich jetzt die sog. Mannschaftsgebäude stehen, in denen sich (dem Vernehmen nach) 2-Zimmerwohnungen für Mannschaftsdienstgrade befinden (10 Häuser mit insgesamt ca. 300 Einheiten)



Zur Frage des Zustands der Gebäude: Die Übernahme und Nutzung des Wohngebäudebestands setzt natürlich voraus, dass entsprechender Bedarf  an Wohnraum besteht und die bestehenden Gebäude von ihrer Beschaffenheit her dafür verwendbar sind - aktuell besteht diesbezüglich kein gesicherter Erkenntnisstand über den Zustand der diskutierten Wohngebäude. Es muss aber festgestellt werden, dass ein großer Teil der Wohnungen vor wenigen Jahren renoviert wurde, dass keine Fakten bekannt sind, die auf wahrscheinliche gravierende Mängel der Wohnungen hindeuten, und dass diskutierte mögliche Mängel (z.B. mögliche Schadstoffbelastungen) eher im Bereich der Spekulation angesiedelt sind.



Zur Frage des (zusätzlichen) Wohnungsbedarfs: Eine der schwierigen Fragen bei der Entwicklungsplanung des Konversionsgelände ist die Frage nach dem künftigen Bedarf an Wohnungen und die Frage, in welchem Tempo sich die Wohnbesiedlung entsprechend vollziehen wird und kann. Die vorgelegte SEK-Fortschreibung teilt diesbezüglich (in der Erläuterung zum mitgelieferten Plan, S. 17) lediglich mit, dass zusammengerechnet etwa 2500 Wohneinheiten neu entstehen können/sollen, zum Bedarf an Wohnungen äußert sich der Entwicklungsplan nicht.

In öffentlichen Aussagen der Stadtverwaltung und des Planungsteams (z.B. in den ARENEN) wird in diesem Zusammenhang auf eine Neubautätigkeit in Bamberg von etwa 250 Wohneinheiten (WE) jährlich in den letzten 10 Jahren verwiesen; dies wird in der Diskussion als Orientierungspunkt auch für die künftig erforderliche Wohnraum-Neuschaffung genommen; auf dieser Basis wird ein Zeitbedarf von 10 Jahren zum Füllen der vorgesehenen Wohnbebauung im Konversionsareal (etwa 2500 Wohnungen) angenommen. Damit wäre eine ausreichend rasche Nutzung der vorhandenen Wohnungen nicht zu erwarten, es wäre ein Verfall der Gebäude noch vor deren Nutzung zu erwarten oder hohe Kosten zur Erhalt der Gebäude in einem zeitlich ausgedehnten Leerzustand.

Die registrierte Bautätigkeit der letzten Jahren ist aber kein geeignetes Maß für den tatsächlichen (aktuellen oder künftigen) Zusatzbedarf an Wohnraum. Der tatsächliche Bedarf an Wohnraum liegt wesentlich höher. Mit der festgestellten Bautätigkeit (jährlicher Zubau von 250 WE) wurde ja eine ungewöhnlich niedrige Leerstandsquote erzielt (von aktuell 0,9% des Wohnungsbestands, erforderlich wären mindestens 2,0%, wünschenswert 2,5%) sowie eine sehr hohe Quote an "Untermietverhältnissen". Sie führte zu massivem Preisanstieg bei Kauf und Neuvermietung von Immobilien. Die registrierte Bautätigkeit ist viel zu niedrig und führte zu einer Abwanderung in die umliegenden Landkreisgemeinden von geschätzt 1600 Personen pro Jahr (gesichert so festgestellt für das Jahr 2004), von denen dies mindestens 60% lediglich aus Gründen fehlenden günstigen Wohnraums im Stadtgebiet (und nicht etwa wegen Bevorzugung des Landlebens) tun; die Abwanderung wird auch für die kommenden Jahre mit jährlich 250 bis 350 Personen angenommen. Das "SEK Wohnen 2009" rechnet mit einer Bedarfsziffer - einem "Zuzugsdruck" vom Umland ins Stadtgebiet - von zusätzlichen 1500 Wohneinheiten.

Für eine differenzierte Abschätzung des künftigen Wohnungsbedarfs kann somit nicht allein auf die Bautätigkeit der letzten Jahre zurückgegriffen werden, es müssen vielfältige Aspekte berücksichtigt werden. Dies wird beeindruckend differenziert im "SEK Wohnen 2009" vorgenommen, wobei auch dort ein sehr konservative Abschätzung des künftigen Wohnungsbedarf erfolgt. Zur Darstellung und Diskussion dieses Sachverhalts verweise ich auf unser beiliegendes separates Berechnungs- und Diskussionspapier, welches bis 2020 einen Wohnungsneubedarf im gesamten Stadtgebiet (Konversionsareal und "altes" Stadtgebiet) von 4000 WE als durchaus realistisch ermittelt. Der künftige Bedarf wird nicht unwesentlich von der Preisgestaltung für Mietwohnraum und evtl. auch Bauland abhängig sein – diesbezüglich wird mit der Weiternutzung von Bestandswohnungen preisgünstigerer Wohnraum entstehen als durch Neuaufbau.



Angesichts von unbekannten Fakten (über den Zustand der Wohngebäude) und Prognosen mit einiger Bandbreite (über den künftigen Bedarf) ist es nachvollziehbar und zeugt von einer sorgsamen Herangehensweise, wenn die Stadtentwicklung die bestehenden Wohngebäude zum aktuellen Zeitpunkt nicht als feste Größe einbezieht. Es ist aber ebenso voreilig und unverantwortlich, wenn die Nutzung von bestehenden Wohngebäuden dabei gleich kategorisch und definitiv ausgeschlossen wird, also der gedankliche Abriss schon jetzt vorgenommen wird. Es muss offen gehalten werden und realistisch umsetzbar bleiben, dass die bestehenden Wohngebäude bei später ggf. festgestellter positiver Eignung in die Entwicklung des Geländes integriert werden.



Ein zielführender Umgang mit der gegebenen Unklarheit könnte darin bestehen, dass bei der Rahmenplanung, die in der zweiten Jahreshälfte 2014 ansteht,  Gestaltungsvorschläge (zu einzelnen Baufeldern oder größeren Arealen) jeweils für beide Varianten ("bei Bestandserhaltung" vs. "ohne Bestandserhaltung") erarbeitet werden. Oder dass ein Teil der Vorschläge "ohne Bestandserhaltung" und ein ebenso großer Teil obligatorisch "mit Bestandserhaltung" erarbeitet wird.



Für die SEK-Forschreibung, insbesondere für den maßgeblichen Bebauungsplan-Vorschlag des SEK (S. 17) bedeutet die Option des möglichen Wohngebäudeerhalts konkret:

·     Es müssen auch im Bereich der Flynn-Area geeignete Baufelder-Vorschläge hinzugefügt werden, die den vorfindbaren Wohnungsbestand integrieren lassen;

·     Die bestehenden Zweifamilien-Häuser der sog. Offizierssiedlung müssen als möglicher Spartenerhalts-Bestand eingetragen werden - oder als Baufelder, die optional entweder eine neue Nutzung oder die Integration des Bestands ermöglichen;

·     Die Baufelder auf den Arealen des Ziegelangers (Felder No. 23 und – insbesondere  - Nr. 28) müssen so dimensioniert werden, dass sie den jetzigen Gebäudebestand integrieren können;

·     dasselbe muss für die Baufelder sichergestellt werden, welche Überschneidungen mit den Mannschaftsgebäuden entlang der Zollnerstr. haben.



Die beabsichtigte Orientierung ("Gebäudeerhalt ermöglichen") soll in zwei Formulierungen im Text der SEK-Fortschreibung Ausdruck finden:

a) Der - voll begrüßenswerte - Flexibilitäts-Passus (3. Absatz S. 18 links) soll so ergänzt werden, dass er dann lautet: "Dieses Ausbaukonzept soll so flexibel sein, dass einerseits die großformatigen Bestandsgebäude der Troop Building Area [ als Ergänzung: ] und ein möglichst großer Teil der bestehenden Wohngebäude in die Planung eingebunden werden können. Andererseits muss es möglich sein, den nicht bedarfsgerechten oder Mehrbestand an Gebäuden zurückzubauen und ..."

b) Ein zusätzlicher Passus die Baufelder betreffend soll der Tatsache Rechnung tragen, dass die Stadtentwicklungsplanung aktuell noch mit bedeutsamen Unbekannten zu tun hat, deren Abklärung und Ergebnis spätere Modifikationen wünschenswert machen könnte. Er soll lauten: "Die Baufelder werden als aktueller Gliederungs-Vorschlag verstanden, der bis zur Bebauungsplanung Veränderungen erfahren kann, sofern neue Gestaltungswünsche oder Gestaltungsmöglichkeiten dies erforderlich machen."



Die Stadtverwaltung, die Gremien des Stadtrats, Parteien und lokale Gruppen sowie die Bürgerschaft sind aufgerufen, mit Nachdruck auch an Vorschlägen und Verfahrensweisen zu arbeiten, welche

* zu einer möglichst raschen Besiedelung nach Freigabe des Geländes führen,

* die bestehenden Wohngebäude erhalten,

* Leerstand möglichst kurz halten und dadurch Wertverringerung an der Substanz möglichst vermeiden lassen.

Dazu können auch Zwischennutzungen und/oder Wächterkonzepte dienlich sein.



Anlage: Wohnungsbedarfsermittlung nach dem "SEK Wohnen 2009" - Diskussion und Gesamtabschätzung (Bamberger Linke Liste, BaLi).









Heinrich Schwimmbeck

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Mitglied des Stadtrates und des Konversionssenats

Bamberger Linke Liste (BaLi)


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