Bamberg, den 11.02.2016
Antrag an
den Familiensenat des 25. Februar 2016:
Grundsätze
und Verfahren bei der Festsetzung der KdU-Grenzen beim Mietspiegel 2018
Der
Familiensenat beauftragt die Verwaltung, bei der Festlegung der
Angemessenheits-Grenzen bei den Kosten der Unterkunft im Rahmen des
Mietspiegels 2018 folgende Grundsätze und Verfahrensweisen umzusetzen:
1) Die
Grenzen der Angemessenheit werden in erster Annäherung innerhalb der Verteilung
bei einem Percentil angesetzt, das (in Anlehnung an das GEWOS-Vorgehen 2013) dem Bedarf an Wohnungen für Menschen mit
geringem Einkommen (in 2014: 33%-Percentil) entspricht und (in Erweiterung des
GEWOS-Vorgehens) einen zusätzlichen Sicherheitszuschlag von 20
Percentil-Punkten vorsieht.
2) Es
wird eine Validierung der so ermittelten Grenzen in einer Weise vorgenommen,
die zahlenmäßig den Bedarf an Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen
feststellt und diesen Bedarf mit einem zahlenmäßig prognostizierten
tatsächlichen Angebot (an Wohnungen unterhalb der KdU-Grenze) vergleicht.
3) Die KdU-Grenzen
werden (ggf. in iterativem Vorgehen) endgültig bei einem Percentil festgelegt,
das "angemessene" Wohnungen für mindestens 75% der SGBII- und
SGBXII-Leistungsempfänger verfügbar macht.
Soweit für diese
Umsetzung andere Senate oder der Gesamtstadtrat zuständig oder beteiligt sind,
spricht der Familiensenat diesem Gremium gegenüber die gleichlautende Empfehlung
aus.
Begründung:
(.... hier weiter)
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