Donnerstag, 11. Februar 2016

Antrag an den Familiensenat: KdU-Grenzen für 2018 sachgemäß ermitteln



Bamberg, den 11.02.2016

Antrag an den Familiensenat des 25. Februar 2016:
Grundsätze und Verfahren bei der Festsetzung der KdU-Grenzen beim Mietspiegel 2018

Der Familiensenat beauftragt die Verwaltung, bei der Festlegung der Angemessenheits-Grenzen bei den Kosten der Unterkunft im Rahmen des Mietspiegels 2018 folgende Grundsätze und Verfahrensweisen umzusetzen:
1)    Die Grenzen der Angemessenheit werden in erster Annäherung innerhalb der Verteilung bei einem Percentil angesetzt, das (in Anlehnung an das GEWOS-Vorgehen 2013) dem Bedarf an Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen (in 2014: 33%-Percentil) entspricht und (in Erweiterung des GEWOS-Vorgehens) einen zusätzlichen Sicherheitszuschlag von 20 Percentil-Punkten vorsieht.
2)    Es wird eine Validierung der so ermittelten Grenzen in einer Weise vorgenommen, die zahlenmäßig den Bedarf an Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen feststellt und diesen Bedarf mit einem zahlenmäßig prognostizierten tatsächlichen Angebot (an Wohnungen unterhalb der KdU-Grenze) vergleicht.
3)    Die KdU-Grenzen werden (ggf. in iterativem Vorgehen) endgültig bei einem Percentil festgelegt, das "angemessene" Wohnungen für mindestens 75% der SGBII- und SGBXII-Leistungsempfänger verfügbar macht.
Soweit für diese Umsetzung andere Senate oder der Gesamtstadtrat zuständig oder beteiligt sind, spricht der Familiensenat diesem Gremium gegenüber die gleichlautende Empfehlung aus.

Begründung:

(.... hier weiter)

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