Die letzte Anpassung der Grenzen
für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2014 erfolgte
nach Auffassung der Bamberger Linke Liste (BaLi) unsachgemäß. Die sog.
KdU-Genzen waren so niedrig gesetzt worden, dass sie von einer großen Zahl von
Hartz-IV- und Grundsicherungs-Empfängern überschritten werden. Diese würden
dann zu einem Umzug in günstigere Wohnungen aufgefordert, die nicht vorhanden
seien, so dass sie die übersteigenden Wohnkosten vom ohnehin niedrigen
Grundbedarf absparen müssten. Dies gehe, so die BaLi, aus den monatlichen
Statistiken der Bundesagentur für Arbeit hervor und werde durch eine
Untersuchung von FT-Anzeigen untermauert, nach welcher nur 17% der annoncierten
Wohnungen niedrig genug lägen. "Es ist aber untragbar", so
BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck, "dass der Stadthaushalt ausgerechnet
von den finanziell Benachteiligten mit monatlich vielen Tausenden von Euros gestützt
wird".
Der BaLi-Stadtrat hat die
Unzulänglichkeiten im Vorgehen bei dieser Grenzermittlung im Detail benannt und
fordert in einem Antrag für die jetzt anlaufende nächste Grenzermittlung (für
2018) konkrete neue Vorgehensweisen. Bis dahin bliebe Leistungsempfängern nur
der Weg, ggf. rechtlich unterstützten Widerspruch einzulegen, wenn die
Wohnkosten wegen Überschreitung der aktuell festgesetzten KdU-Grenzen nicht
vollständig übernommen werden.
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