Donnerstag, 18. Februar 2016

Pressemeldung: Unsachgemäße KdU-Grenzen müssen erhöht werden


Die letzte Anpassung der Grenzen für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2014 erfolgte nach Auffassung der Bamberger Linke Liste (BaLi) unsachgemäß. Die sog. KdU-Genzen waren so niedrig gesetzt worden, dass sie von einer großen Zahl von Hartz-IV- und Grundsicherungs-Empfängern überschritten werden. Diese würden dann zu einem Umzug in günstigere Wohnungen aufgefordert, die nicht vorhanden seien, so dass sie die übersteigenden Wohnkosten vom ohnehin niedrigen Grundbedarf absparen müssten. Dies gehe, so die BaLi, aus den monatlichen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit hervor und werde durch eine Untersuchung von FT-Anzeigen untermauert, nach welcher nur 17% der annoncierten Wohnungen niedrig genug lägen. "Es ist aber untragbar", so BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck, "dass der Stadthaushalt ausgerechnet von den finanziell Benachteiligten mit monatlich vielen Tausenden von Euros gestützt wird".
Der BaLi-Stadtrat hat die Unzulänglichkeiten im Vorgehen bei dieser Grenzermittlung im Detail benannt und fordert in einem Antrag für die jetzt anlaufende nächste Grenzermittlung (für 2018) konkrete neue Vorgehensweisen. Bis dahin bliebe Leistungsempfängern nur der Weg, ggf. rechtlich unterstützten Widerspruch einzulegen, wenn die Wohnkosten wegen Überschreitung der aktuell festgesetzten KdU-Grenzen nicht vollständig übernommen werden.

  • Pressemitteilung hier herunterladen
  • hier geht's zum Antrag an den Familiensenat

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