Sonntag, 12. Mai 2019

Stadt Bamberg steht Sozialticket und Sozial-Pass ablehnend gegenüber - Bamberger Linke Liste bleibt dran


In einem Schreiben des Sozialreferenten Ralph Haupt vom 17.04.2019 an Stadtrat Heinrich Schwimmbeck positioniert sich die Stadtverwaltung ablehnend zu dem von der BaLi angestrebten ÖPNV-Sozialticket und einem sog. "Bamberg-Pass".
Die Ablehnung der Stadt Bamberg beruht im Wesentlichen darauf, dass die Auf­sichtsbehörden der Regierungsbezirke Mittel- und Oberfranken die eine oder andere denkbare Finanzierung nicht genehmigen könnten oder genehmigen würden. Be­müht wird dabei auch der haushaltsrechtliche Begriff der "freiwilligen Leistungen". Solche Leistungen seien der Stadt Bamberg aufgrund der Haushaltslage nicht ge­stattet. Daneben wird auf eine "Prioritätensetzung von Seiten des Sozialreferats auf den Themen Kinderbetreuung, Senioren und Pflege" verwiesen, welche Personal­kosten in Höhe von jährlich 15.000 € zur Verwaltung eines Bamberg-Passes nicht zuließen!! Schließlich wird auch die Belastung der städtischen Einrichtungen im Fall der Einführung eines Sozial-Passes ins Feld geführt.
Die Bamberger Linke Liste sieht keine zwingenden haushalts-rechtlichen Hindernisse und hält die angestrebten Erleichterungen insbesondere in der Ausführung für mach­bar, dass die Stadt Bamberg dies aus eigenen Haushaltsmitteln fördert. Die finanziel­len Aufwendungen für den angestrebten Sozial-Pass sind gering, die Aufwendungen für ein Sozialticket sind vertretbar. Die Vorschläge sollen deshalb im Stadtrat und in der Öffentlichkeit weiter diskutiert und zeitnah umgesetzt werden.

Der BaLi-Vorschlag kann im Detail im blog-Beitrag vom 10.04.2019 nachgelesen werden, die ablehnende Antwort der Stadtverwaltung ist hier einsehbar.

Eine ausführliche Betrachtung zu einzelnen Punkten der Stellungnahme der Stadt zusammen mit weiterführenden Vorschlägen findet sich im Diskussionspapier vom 10.5.2019.

Mittwoch, 10. April 2019

Sozialticket und Bamberg Pass


Die Bamberger Linke Liste möchte finanziell benachteiligte Mitbürger bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in der Stadt Bamberg durch die Einführung eines Sozialtickets deutlich entlasten. Einzelfahrscheine sollen für diesen Personenkreis zum halben Preis angeboten werden, ein Monatsticket ab 9 Uhr soll 15 € kosten. Ein Ticket für eine Nutzung auch zu den Stoßzeiten vor 9 Uhr soll für maximal 25 € erworben werden können. Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien sollen ganz kostenfrei befördert werden.

Dieser Personenkreis soll auch einen Sozialpass, genannt "Bamberg Pass" erhalten. Dieser Pass soll  zusätzlich zum ÖPNV auch dazu berechtigen, städtische Einrichtungen wie Bäder, Museen, Stadttheater - die auch bisher Ermäßigungen ermöglichen - zum halben Preis zu nutzen. In anderen Städten bieten auch viele nicht-städtische Einrichtungen und Geschäfte Preisnachlässe beim Vorlegen Vorlegen eines solchen Passes an.

Falls durch die Preisnachlässe Kosten entstehen setzt die Bamberger Linke auf eine Finanzierung durch den VGN, der auch in Nürnberg ein Sozialticket trägt. Notfalls dürfte ein solches Ticket auch dann nicht scheitern, wenn die Stadt Bamberg einen finanziellen Beitrag dazu leisten muss.

Weitere Mitteilungen über diese Erleichterungen für finanziell benachteiligte Bürger gibt es in der einschlägigen Pressemitteilung.

Den entsprechenden Antrag an den Stadtrat kann man hier, Details zu den vorgeschlagenen Regelungen kann man hier lesen.

Dienstag, 6. November 2018

Klotzen, Tarnen und Täuschen beim Ratsbegehren zum Gewerbepark in der MUNA


Die Bamberger Linke Liste (BaLi) betrachtet mit Verwunderung und Besorgnis, mit welchen Mitteln Stadtverwaltung und Stadtratsmehrheit in der Kontroverse mit der Bürgerinitiative "Rettet den Hauptsmoorwald" um einen Gewerbepark in der MUNA handeln. Damit ist nicht nur das Klotzen mit Großplakaten gemeint.

Schon die Formulierung des Mottos des Ratsbegehrens "bewegt sich an der Grenze von Dichtung und Wahrheit", so das Vorstandsmitglied Thomas Bollwein. Die BaLi kritisiert daran vor allem den Motto-Bestandteil "Hauptsmoorwald erhalten", der den Bürgern vorgaukelt, einem Gewerbepark würde keine Natur zum Opfer fallen und es würde keine Fläche versiegelt werden. Als "eindeutig wahrheitswidrig" bewertet BaLi-Stadtrat Schwimmbeck einen Passus in der ganzseitigen FT-Anzeige, der behauptet, ein Gewerbegebiet würde "lediglich auf der bereits versiegelten kleinen Restfläche" eines 100 ha großen Naturgebiets entstehen. Tatsächlich ginge mit den Gewerbepark-Plänen eine neue Flächenversiegelung im Umfang von mindestens 50 Fußballfeldern einher, dies sei "wahrlich keine kleine Restfläche". Der Aktivist Stephan Kettner legt dar: "In Form und Inhalt des Ratsbegehrens soll der Eindruck entstehen, es handle sich um ein ökologisches Projekt zur Renaturierung. Genau das Gegenteil ist der Fall". Die Bamberger Linke hält außerdem die Darlegung, dass nur bei einer Befürwortung des Ratsbegehrens das Gelände erworben und entwickelt werden könnte, für eindeutig unzutreffend. Bei gutem Willen sei dies genauso auch bei einem Rücktritt von den Gewerbepark-Plänen möglich.

(hier weiterlesen)

Montag, 22. Oktober 2018

Investorenauswahlverfahren - Chance für mehr und günstigen Wohnraum nicht verpassen!


Pressemitteilung vom 22.10.2018
 
Am morgigen Dienstag, 23. Oktober 2018, sollen der Bamberger Konversions- und der Finanzsenat gemeinsam darüber entscheiden, an welchen Investor der südwestliche Teil des Lagarde-Areals zur Umsetzung einer überwiegenden Wohnbebauung veräußert wird. Zur Auswahl stehen drei bereits vorausgesuchte Investoren, die eine Bebauung mit jeweils höchster städtebaulicher Qualität nachgewiesen haben. Die Pläne dürften sich aber in Hinblick auf den Umfang von Wohnraum und auf die künftigen Mietpreise deutlich unterscheiden - die Stadtverwaltung stellt den StadträtInnen dazu bisher nur unzureichende Angaben zur Verfügung. Die BaLi schließt sich deshalb der Forderung des BA-Stadrats und Alt-OBs Herbert Lauer an, dass die Stadtverwaltung diese rechtzeitig vor der Sitzung nachreichen müsse. BaLi-Stadtrat Heinrich Schwimmbeck verweist darauf, dass der von der Stadtverwaltung vorgeschlagene, weil meistbietende Investor einen besonders niedrigen Umfang an Wohnungsbau vorsehe und er plädiert für einen anderen Investor, dessen Pläne 8000 qm mehr Wohnfläche vorsehen. "Ob etwa 100 Wohnungen mehr oder weniger geschaffen werden, macht einen großen Unterschied im Angebot und in der Preisentwicklung in Bamberg", so der BaLi-Stadtrat. An seine SenatskollegInnen gerichtet ergänzt er: "Hier wird man sehen, welche Fraktionem dem Wohnungsbau nur das Wort reden und welche tatsächlich auch dafür stimmen." Entscheide der Senat stattdessen für den meistbietenden Investor, dann versäume er eine wohnungspolitische Chance und er lasse die Stadtkasse letztlich durch höhere Mietpreise von den Mietern füllen.

Donnerstag, 27. September 2018

Ratsbegehren zum MUNA-Gewerbepark - BaLi stimmt dagegen


In der Sitzung des gestrigen 26.09.2018 hat der Stadtrat beschlossen, dem Bürgerbegehren "Rettet den Hauptsmoorwald" zum Stopp eines Gewerbepark auf dem MUNA-Gelände ein Ratsbegehren entgegen zu stellen.
Das Bürgerbegehren geht dahin, dass sämtliche Planungen für ein neues Gewerbegebiet auf dem Gelände des ehemaligen Munitionslagers, kurz "Muna" genannt  (Bebauungsplan No. 429) eingestellt werden. Das Ratsbegehren möchte von den Bürgern in Gegensatz dazu die Zustimmung dafür einholen, dass auf dem besagten Gebiet ein "Grüner Gewerbepark" und ein neues Naherholungsgebiet eingerichtet werden.
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Die Bamberger Linke Liste (BaLi) spricht sich gegen einen Gewerbepark auf der Muna aus. Im Gegensatz zu allen anderen Fraktionen hat Stadtrat Schwimmbeck, wie auch die GAL-Fraktion, der Einleitung eines Ratsbegehrens deshalb nicht zugestimmt.


(hier weiterlesen für Einzelheiten und die Position und Argumente der Bamberger Linken Liste)

Sonntag, 26. November 2017

'Taschengeldkürzung' in der AEO weiterhin unklar


Streichungen von 'Taschengeld' für AEO-Bewohner rechtens? -
Stadtverwaltung verweigert sich weiterer Klärung

Unter dem Tagesordnungspunkt "Flüchtlingsunterbringung in der AEO" befasste sich der Familien- und Integrationssenats in der Sitzung vom 15.11.2017 auch mit der Frage, ob das Sozialamt der Stadt Bamberg unrechtmäßige 'Anspruchseinschränkungen' beim sog. 'Taschengeld' bei AEO-Bewohnern befindet und vornimmt. Solche "Kürzungen" hatte der Bayerische Flüchtlingsrat dem Bamberger Sozialamt in 130 Fällen vorgeworfen, verbunden mit der Bewertung, dass das Amt mit dieser "rechtswidrigen Sozialleistungskürzung massiv in das menschenwürdige Existenzminimum eingreift".

Die Stadtverwaltung legte dem Senat dar, dass sie die strittigen Fälle erneut überprüft habe und dabei festgestellt habe, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für Kürzungen in allen 5 Fällen gegeben sein. Sie begründete auch, warum eine mündliche Bescheidung solcher Verwaltungsakte formal ausreicht, sagte aber zu, dass sie solche Bescheide künftig schriftlich mitteilen werde. Die begrüßte unser Stadtrat Heinrich Schwimmbeck ausdrücklich.

Die Streitfrage der Rechtmäßigkeit von Kürzungen ist für unseren Stadtrat mit den gemachten Ausführungen überhaupt nicht geklärt. Am Beispiel der Streichungen nach §1a Absatz 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes legte er dar, worin die Unterschiede in der Auffassungen beim Flüchtlingsrat und bei der Stadtverwaltung bestehen. Er schlug vor, das Ombudsteam der AEO, das zu einem Bericht in der Sitzung anwesend war, könnte in dieser Meinungsverschiedenheit vermittelnd tätig werden. Die aktuelle Sprecherin des Ombudstems, Stadträtin Ursula Sowa, zeigte sich dazu bereit. Der Sitzungsleiter, Bürgermeister Lange, unterband dieses Vorhaben mit dem Hinweis darauf, dass er "voll hinter den städtischen Mitarbeitern stehe".

So wird die Klärung dieser Frage vor dem Gericht weitergeführt werden: Erste 4 Flüchtlinge haben Eilverfahren zur Anfechtung erfolgter Sozialleistungsstreichungen eingeleitet. Wir dürfen auf das Ergebnis gespannt sein.

Details zu den etwas komplizierten Sachverhalten und zum Sitzungsverlauf finden sich hier.

Freitag, 27. Oktober 2017

Bamberger "Sozialklausel" im Wohnungsbau verabschiedet


Aus Sicht der Bamberger Linken Liste hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.11.2017 eine große Chance vertan, dringend erforderliche Schritte hin zur Herstellung von bezahlbarem Wohnraum in Bamberg, insbesondere für Geringverdiener, einzuleiten. Es wurde eine "Sozialklausel" im Wohnungsneubau in Bamberg beschlossen, die nur sehr geringe soziale Wirkung zeigen wird und die dem Namen "Sozialklausel" nicht gerecht wird.
Was die "Sozialklausel" besagt
Die "Sozialklausel" besagt, dass Bauträger im Wohnungsneubau in Bamberg bei Projekten ab 1000 qm Wohnfläche künftig einen Teil der entstehenden Wohnungen, nämlich 20%, zu günstigen Preisen vermieten müssen. Die Bauträger können dazu von der bayerischen Wohnbauförderung Gebrauch machen, welche für den Mieter zu Miethöhen von 5,50 € bis 7,50 € pro qm führt (je nach Einkommensverhältnissen des Mieters). Alternativ dazu können sie nach der  neu definierten "Städtische Obergrenze" verfahren. Bei dieser Variante resultieren Mieten, die - nach derzeitigen Festsetzungen - zwischen 8,12 € pro qm (in guten Lagen, z.B. Berggebiet) und 7,22 € pro qm (in weniger attraktiven Gebieten, z.B. Bamberg Ost) liegen. Die Vermietung ist bei dieser zweiten Variante nicht auf Bezieher geringen oder mittleren Einkommens beschränkt, sie kann auch an Wohlhabende erfolgen.
Soweit eine gestraffte und vereinfachte Darstellung der verabschiedeten "Sozialklausel", die  im Detail noch etwas differenzierter, komplizierter und vielfältiger gefasst ist. Eine genauere Darstellung dieser Bestimmungen ist hier zu finden und wird dem interessierten Leser empfohlen.
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Weitergehende Bewertungen zur "Sozialklausel" mit den Themen 
  • Die "Sozialklausel" hat nichts mit sozialem Wohnungsbau zu tun?
  • Was ist von dieser "Sozialklausel" zu erwarten?
  • Zur Haltung der einzelnen Stadtrats-Fraktionen
sind in diesem Text ausgeführt.